Invasive Neophyten
„Verbotene Pflanzen“
Revision der Freisetzungsverordnung ab 01.09.2024
An seiner Sitzung vom 1. März 2024 hat der Bundesrat eine Anpassung der Freisetzungsverordnung beschlossen. Ab dem 1. September 2024 dürfen gewisse invasive gebietsfremde Pflanzen nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Damit setzt der Bundesrat einen parlamentarischen Vorstoss um.
Unter folgendem Link sind sämtliche Informationen zum Umgang mit invasiven Neophyten enthalten:
https://www.jardinsuisse.ch/de/umwelt/umweltschutz/freisetzungsverordnung/
Für bestehende Pflanzen in Gärten gibt es keine Bekämpfungspflicht.
Der Import von Pflanzen ist auch für Privatpersonen verboten.
Wir stehen Ihnen zu Fragen betreffend den Pflanzen in Ihrem Garten gerne beratend zur Verfügung.